München, 3. September 2026. Mit dem „Bayerischen Aktionsplan QUEER“ hat die Staatsregierung im Juni erstmals einen ressortübergreifenden Rahmen für Maßnahmen im Bereich sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorgelegt. Der LSVD+ Bayern begrüßt, dass damit wichtige Themen aufgegriffen werden. Zugleich bleibt offen, wie aus dem Dokument eine wirksame und ausfinanzierte Strategie gegen Queerfeindlichkeit in Bayern werden soll. Der Verband hat deshalb 202 konkrete Fragen an die Bayerische Staatsregierung formuliert.
"Knapp 200 Fragen sind viel. Sie zeigen aber: Der Aktionsplan wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Das ist angesichts der aktuellen Sicherheitslage fatal. Wenn die Staatsregierung den Aktionsplan, wie angekündigt, gemeinsam mit queeren Communities umsetzen und weiterentwickeln möchte, braucht es Klarheit darüber, was konkret geplant ist, wer Verantwortung trägt, welche Zeitpläne gelten und welche Mittel zur Verfügung stehen. Unser Fragenkatalog soll dabei ausdrücklich eine Hilfe sein"
- Markus Apel, Vorstandsmitglied des LSVD+ Bayern
Im Mittelpunkt stehen folgende Leitfragen:
- Welche Ziele werden verfolgt und wie wird ihr Erreichen überprüft?
- Wer kann sich wie genau an der Umsetzung beteiligen?
- Wie können finanzielle Mittel abgerufen werden?
- Wie werden Entscheidungen getroffen?
- Wie kann der Aktionsplan künftig weiterentwickelt werden?
Der Fragenkatalog greift sowohl die angekündigten Maßnahmen als auch Forderungen aus der Zivilgesellschaft von 2023, sowie dem offiziellen Beteiligungsverfahren der Staatsregierung auf, die bislang nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden.
In die Erarbeitung dieser Forderungen und Vorschläge sind zahlreiche Stunden ehrenamtlicher und fachlicher Arbeit aus den queeren Communities eingeflossen. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage haben sie daher zu Recht die Erwartung, dass sich daraus eine echte Strategie entwickelt, mit ausreichenden finanziellen Ressourcen, einer breiten Beteiligung queerer Fachorganisationen aus ganz Bayern und dem klaren Ziel, Queerfeindlichkeit dort wirksam zu bekämpfen, wo sie entsteht.
Weiterlesen
- Sichtbar, aber sicher? Das sagen Verfassungsschutz und Innenministerium zur Bedrohungslage für queere Menschen in Bayern
- Zivilgesellschaftlicher Maßnahmenkatalog für einen Bayerischen Aktionsplan Queer
- Dokumentationsband zum Beteiligungsverfahren des StMAS
- 225. Innenministerkonferenz: Mangelhafte Umsetzung von Maßnahmen gegen queerfeindliche Hasskriminalität
- Agenda für Vielfalt beschlossen - Aktionsplan Queer ohne Plan
Vollständiger Fragenkatalog
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Zum Aktionsplan:
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Wie definiert die Bayerische Staatsregierung die “Bayerische Agenda für Vielfalt”, deren Teil der “Bayerische Aktionsplan Queer” sein soll?
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Aus welchem Grund wurde darauf verzichtet im “Bayerischen Aktionsplan Queer” klare Ziele, Zuständigkeiten, Zeitpläne, finanzielle Ressourcen und überprüfbare Erfolgskriterien transparent zu machen?
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Welche konkreten strategischen Ziele verfolgt der Aktionsplan bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode und anhand welcher Indikatoren soll überprüft werden, ob diese Ziele erreicht wurden?
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Wie ist die ressortübergreifende Koordinierung mit den Staatsministerien organisiert, die für die Umsetzung der im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen federführend zuständig sind?
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Welche zusätzlichen finanziellen Mittel, abseits bestehender Projektförderungen, stehen für die Umsetzung des Aktionsplans insgesamt zur Verfügung?
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Wie werden ggf. vorgesehene Projektmittel ausgereicht?
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Wie verteilen sich die im Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehenen Haushaltsmittel auf die einzelnen Maßnahmen und Handlungsfelder des Aktionsplans?
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Nach welchem Zeitplan sollen die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden?
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Nach welchen Kriterien entscheidet die Staatsregierung, ob zeitlich befristete Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder Kampagnen in dauerhafte Maßnahmen überführt werden?
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Welche der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen sind bereits vor der finalen Beschlussfassung über den Aktionsplan begonnen worden?
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Warum wurde auf die Einrichtung eines unabhängigen Steuerungsgremiums (z.B. Beirat) mit mindestens 50 prozentiger Beteiligung queerer Selbstvertretungsorganisationen verzichtet?
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Welche Ziele verfolgt die aus dem Beteiligungsverfahren entstandene “Lenkungsgruppe”, die weitergeführt werden soll? Beabsichtigen Sie, weitere queere Fachorganisationen aufzunehmen, wie würde diese Aufnahme erfolgen und ist eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beteiligte vorgesehen?
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Mit welchen Kompetenzen ist die Lenkungsgruppe ausgestattet? Wie häufig ist sie einzuberufen und gibt es definierte Aufgaben?
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Wie soll die queere Community abseits der “Lenkungsgruppe” künftig an der Umsetzung, Weiterentwicklung und Evaluation des Aktionsplans beteiligt werden?
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Aus welchen Gründen wurde vor dem Ministerratsbeschluss keine weitere schriftliche Verbändeanhörung durchgeführt, obwohl diese im bisherigen Beteiligungsprozess und gegenüber der Lenkungsgruppe angekündigt worden war?
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Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren in den Aktionsplan aufgenommen und welche nicht übernommen wurden?
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Wie sollen die zahlreichen Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren künftig weiterbearbeitet werden, die keinen Eingang in den Aktionsplan gefunden haben?
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Mit welchem Ziel wurde in das Vorwort zum Aktionsplan folgender Satz aufgenommen: “Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Verfassungsauftrag.”?
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Aus welchem Grund sind Teile des Aktionsplans binär gegendert?
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Wie wird die Umsetzung des Aktionsplans künftig dokumentiert, evaluiert und öffentlich nachvollziehbar gemacht? Ist vorgesehen, einen regelmäßigen Transparenz- oder Umsetzungsbericht zum Aktionsplan zu veröffentlichen, der den jeweiligen Stand der Umsetzung aller Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert?
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Wie soll sichergestellt werden, dass der Aktionsplan künftig fortgeschrieben und an neue gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden kann?
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Wie möchte die Staatsregierung sicherstellen, dass bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans die Vielfalt queerer Communities – insbesondere trans*, inter*, nicht-binäre, bi+, a_sexuelle/a_romantische/a_gender, intersektional diskriminierte sowie junge und ältere queere Menschen – angemessen repräsentiert und einbezogen wird?
Bildung und Wissenschaft:
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Welche konkreten Ziele möchte die Staatsregierung im Handlungsfeld Bildung und Wissenschaft bis zum Ende der Laufzeit des Aktionsplans erreichen?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um queere Vielfalt bereits in Kindertageseinrichtungen altersgerecht und diskriminierungssensibel zu berücksichtigen?
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Wie sollen pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen künftig für den Umgang mit queeren Kindern, Regenbogenfamilien sowie geschlechtlicher Vielfalt qualifiziert werden?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, damit queere Themen künftig auch in Ganztagsangeboten sowie in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit stärker berücksichtigt werden?
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Wie sollen Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit bei der Entwicklung diskriminierungssensibler Angebote unterstützt werden?
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Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um queere Lebensrealitäten verbindlich in der beruflichen Bildung sowie an Berufs- und Fachschulen zu verankern?
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Wie soll gewährleistet werden, dass auch Auszubildende wirksam vor queerfeindlicher Diskriminierung geschützt werden?
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Welche Rolle misst die Staatsregierung der Erwachsenenbildung bei der Förderung von Akzeptanz sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt bei und welche Maßnahmen sind hierzu geplant?
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Plant die Staatsregierung eine stärkere Förderung entsprechender Bildungsangebote der Volkshochschulen und anderer Einrichtungen der Erwachsenenbildung?
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Aus der Zivilgesellschaft wird gefordert, die Akzeptanz sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt verbindlich als Bildungs- und Erziehungsziel im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zu verankern. Beabsichtigt die Staatsregierung eine entsprechende Gesetzesänderung und falls nein, aus welchen Gründen wird/wurde darauf verzichtet?
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Wie soll sichergestellt werden, dass sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt künftig verbindlich in allen Schularten und Jahrgangsstufen als Querschnittsthema behandelt wird?
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Wie soll sichergestellt werden, dass Schulbücher, digitale Lernmittel und Unterrichtsmaterialien unterschiedliche Familienformen sowie sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt diskriminierungsfrei darstellen?
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Plant die Staatsregierung eine systematische Überprüfung bestehender Lernmittel auf stereotype oder diskriminierende Darstellungen queerer Menschen und gegebenenfalls deren Überarbeitung?
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Welche Schritte plant die Staatsregierung, um Lehrkräfte aller Schularten verbindlich für den Umgang mit sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt zu qualifizieren?
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Warum sieht der Aktionsplan keine verpflichtenden Fortbildungsangebote für Schulleitungen, Beratungslehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte vor? Sind solche Maßnahmen noch geplant?
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In welcher Weise sollen Schulen künftig beim Umgang mit queerfeindlichem Mobbing, Diskriminierung und Gewalt unterstützt werden?
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Welche Unterstützung erhalten Schulen künftig bei der Entwicklung diskriminierungssensibler Schulkonzepte und Schutzkonzepte gegen Queerfeindlichkeit?
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Wie bewertet die Staatsregierung die Auswirkungen der Vorgaben zur amtlichen Rechtschreibung und zum Verzicht auf Gender-Sonderzeichen an Schulen auf die Sichtbarkeit und diskriminierungsfreie Ansprache queerer Menschen sowie auf die pädagogische Arbeit zu sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt? Wie soll sichergestellt werden, dass Lehrkräfte, Schulen und Schulberatungen trotz der geltenden Vorgaben eine diskriminierungssensible Sprache verwenden und alle Schüler*innen – insbesondere trans*, inter* und nicht-binäre junge Menschen – respektvoll ansprechen können?
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Ist vorgesehen, landesweite Qualitätsstandards oder Handlungsempfehlungen für den Umgang mit queerfeindlichen Vorfällen an Schulen zu entwickeln?
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Welche Überlegungen bestehen zur Einrichtung einer zentralen Ansprech- oder Meldestelle für queere Themen im Bildungsbereich?
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Warum wurde die im Beteiligungsverfahren diskutierte Einrichtung einer landesweiten Koordinierungsstelle für queere Bildungsarbeit nicht in den Aktionsplan aufgenommen?
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Plant die Staatsregierung eine dauerhafte strukturelle Förderung queerer Bildungsangebote und Bildungsprojekte in Bayern, um diese unabhängig von befristeten Projektförderungen langfristig, verlässlich und flächendeckend zu sichern? Falls nein, aus welchen Gründen? Falls ja, nach welchen Kriterien sollen entsprechende Projekte künftig gefördert werden und welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgesehen?
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Aus welchen Gründen setzt die Staatsregierung im schulischen Bildungsbereich mit dem Comedy-Programm „Homologie mit Malte Anders“ auf ein einzelnes außerbayerisches Angebot, anstatt wie im Beteiligungsverfahren breit gefordert, den Aufbau und die langfristige Förderung fachlich qualifizierter queerer Bildungsangebote und Bildungsakteur*innen in Bayern zu unterstützen?
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Wie bewertet die Staatsregierung die inhaltlichen Schwerpunkte auf Homosexualität und das kabarettistische Konzept des Programms „Homologie mit Malte Anders“ im Hinblick auf die Vermittlung der Vielfalt queerer Lebensrealitäten, mögliche unbeabsichtigte negative Effekte einzelner didaktischer Elemente durch die Reproduktion queerfeindlicher Stereotype, sowie die Tatsache, dass das Programm – soweit ersichtlich – nicht an anerkannte Qualitätsstandards der queeren Bildungsarbeit angebunden ist?
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Inwiefern können die Angebote des vom StMAS geförderten Projekts “LSBTI-Fortbildungen Bayern” auch von Lehrkräften und pädagogischem Fachpersonal in Schulen in Anspruch genommen werden?
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Inwiefern sind die vom StMAS geförderten queeren Beratungsstellen für Beratungsbedarfe in Schulen und anderen Bildungsorten im jeweiligen Regierungsbezirk zuständig / ansprechbar? Falls nicht, warum nicht?
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Wie soll die staatliche Schulberatung künftig besser auf die Bedürfnisse queerer Kinder und Jugendlicher sowie ihrer Familien vorbereitet werden?
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Welche Qualifizierungsangebote sind für Schulpsycholog*innen, Beratungslehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen vorgesehen?
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Wie sollen Eltern und Erziehungsberechtigte künftig besser über sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt informiert und in entsprechende Bildungsprozesse einbezogen werden?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um Forschung zu den Lebensrealitäten queerer Menschen in Bayern gezielt zu fördern? Sind spezielle Förderprogramme oder Forschungsschwerpunkte zu queeren Lebenslagen vorgesehen und falls nein, weshalb wird/wurde darauf verzichtet?
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Wie sollen Themen sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt künftig stärker in Forschung und Lehre an den staatlichen Hochschulen verankert werden?
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Welche Maßnahmen sind geplant, um Hochschulen bei der Weiterentwicklung diskriminierungsfreier Strukturen für queere Studierende und Beschäftigte zu unterstützen?
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Plant die Staatsregierung, Hochschulen bei der Entwicklung eigener Aktions- oder Diversitätspläne für sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt zu unterstützen?
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Plant bzw. wie unterstützt die Staatsregierung den weiteren Ausbau von Diversity-Strukturen sowie Ansprechpersonen für queere Studierende an den staatlichen Hochschulen?
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Wie möchte die Staatsregierung sicherstellen, dass queere Menschen in schulischen Materialien, Formularen und der Kommunikation bayerischer Bildungseinrichtungen sichtbar und diskriminierungsfrei berücksichtigt werden?
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Plant die Staatsregierung regelmäßige wissenschaftliche Erhebungen zur Situation queerer Schüler*innen, Auszubildender und Studierender in Bayern?
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Woran soll künftig gemessen werden, ob die Maßnahmen des Aktionsplans im Bildungsbereich tatsächlich zu einem Rückgang queerfeindlicher Diskriminierung und Gewalt beitragen?
Justiz und Sicherheit:
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Welche konkreten Ziele möchte die Staatsregierung im Handlungsfeld Justiz und Sicherheit bis zum Ende der Laufzeit des Aktionsplans erreichen?
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Die interministerielle Arbeitsgruppe „Gewaltschutz und Gewaltprävention“ zum Themenfeld Sicherheit soll laut Aktionsplan bei Bedarf weitergeführt werden. Sieht die Staatsregierung aktuell einen Bedarf sie weiterzuführen? Aus welchen Mitgliedern setzt sich die Arbeitsgruppe zusammen? Welche konkreten Ziele soll die Arbeitsgruppe verfolgen? Ist eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beteiligte vorgesehen?
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Aus welchen Gründen enthält der Aktionsplan keine Maßnahmen zur Weiterentwicklung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes in Bayern, obwohl dies eine zentrale Forderung im Beteiligungsverfahren war?
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Plant die Staatsregierung die Einführung eines Bayerischen Landesantidiskriminierungsgesetzes und die Einrichtung einer unabhängigen Landesantidiskriminierungsstelle? Wenn nein, warum nicht?
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Wie soll überprüft werden, ob die statistische Erfassung queerfeindlicher Straftaten in ganz Bayern vollständig und vergleichbar erfolgt?
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Welche zusätzlichen Maßnahmen sind vorgesehen, um die Anzeigebereitschaft queerer Menschen nach Hasskriminalität zu erhöhen?
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Wie soll die Kampagne „Zeig Flagge. Zeig's an!“ der Landeshauptstadt München bayernweit ausgeweitet/umgesetzt werden, welche Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen werden daran beteiligt, welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung und welcher Zeitplan ist vorgesehen? Nach welchen Kriterien wird der Erfolg der Kampagne evaluiert und wie soll überprüft werden, ob sie insbesondere die Anzeigebereitschaft, das Sicherheitsgefühl sowie das Vertrauen queerer Menschen in Polizei und Justiz nachhaltig verbessert?
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Welche konkreten Schritte plant die Staatsregierung, um die Aufklärungsquote bei queerfeindlichen Straftaten zu verbessern?
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Wie möchte die Staatsregierung gewährleisten, dass Sensibilisierungsschulungen in der Fortbildung aller Polizeibeschäftigten regelmäßig stattfinden und nicht ausschließlich auf einmalige freiwillige Fortbildungsangebote beschränkt bleiben?
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Wie soll sichergestellt werden, dass die Selbstidentifikation queerer Menschen bei der Ansprache durch Polizeibeschäftigte überall in Bayern respektiert wird und welche Beschwerdemöglichkeiten bestehen bei Verstößen?
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Plant die Staatsregierung zusätzliche Maßnahmen für einen diskriminierungssensiblen Umgang mit trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen bei Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen und Leibesvisitationen?
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Der Aktionsplan sieht die Schaffung polizeiinterner Ansprechpersonen für LSBTIAQ*-Themen vor. Wie sollen diese personell ausgestattet werden, welche konkreten Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse werden ihnen übertragen, wie wird ihre flächendeckende Erreichbarkeit sichergestellt und inwiefern orientiert sich die Staatsregierung hierbei an den Handlungsempfehlungen der Innenministerkonferenz von 2023 zur Einrichtung eigenständiger LSBTIQ*-Ansprechstellen bei den Polizeibehörden?
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Wie wird sichergestellt, dass die Ansprechpersonen dauerhaft mit den queeren Communities, Beratungsstellen und Fachorganisationen zusammenarbeiten, an der Aus- und Fortbildung der Polizei mitwirken und für Betroffene sowie Polizeibeschäftigte gleichermaßen sichtbar und niedrigschwellig erreichbar sind?
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Nach welchen Kriterien werden die Beschäftigten ausgewählt und qualifiziert, die künftig als Ansprechpartner*innen für queere Belange tätig sein sollen?
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Welche konkreten nächsten Schritte plant die Staatsregierung, um den proaktiven Beratungsansatz zwischen Polizei, Justiz und queeren Beratungsstellen auf alle Regierungsbezirke auszuweiten? Bis wann soll das landesweiter Standard sein?
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Welche finanziellen Mittel sind vorgesehen, damit queere und andere Beratungsstellen diese zusätzliche Aufgabe dauerhaft übernehmen können?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um Richter*innen, Staatsanwält*innen und weiteres Justizpersonal dauerhaft für queere Lebensrealitäten und queerfeindliche Hasskriminalität zu sensibilisieren?
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Wie soll gewährleistet werden, dass auch externe Fachorganisationen an Fortbildungsmaßnahmen für die Justiz beteiligt werden?
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Welche konkreten Ziele, Inhalte und Ergebnisse sollen mit den neuen Fortbildungsmodulen der ufuq.de-Fachstelle erreicht werden und wie wird ihre Wirksamkeit evaluiert?
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Aus welchen Gründen konzentriert sich der Aktionsplan im Bereich religiös begründeter Radikalisierung ausschließlich auf den Kontext von Islam und Islamismus? Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Prävention queerfeindlicher Radikalisierung in anderen religiösen oder weltanschaulichen Milieus, insbesondere im Bereich des christlichen Fundamentalismus?
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Wie sollen die “Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Bayern” sowie weitere Beratungs- und Präventionsangebote künftig noch stärker mit LSBTIAQ*-Communities zusammenarbeiten?
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Der Aktionsplan stellt fest, dass Antisemitismus „auch in feministischen und queeren Zusammenhängen“ stark zugenommen habe. Auf welche repräsentativen wissenschaftlichen Erkenntnisse, Studien oder Meldedaten stützt sich diese Aussage? Welche konkreten Maßnahmen leitet die Staatsregierung aus dieser Einschätzung für die Präventionsarbeit mit queeren Communities ab?
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Welche konkreten Themen, Zielgruppen und Ergebnisse sind für die Veranstaltungsreihe „Mitdenken. Vordenken. Umdenken.“ vorgesehen und wie sollen die dort erarbeiteten Erkenntnisse in die weitere Umsetzung des Aktionsplans einfließen?
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Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung, um das bestehende Schutzkonzept für queere Geflüchtete weiterzuentwickeln und verbindliche landesweite Standards für Schutz, Unterbringung und Beratung zu etablieren? Inwieweit orientiert sie sich dabei an den bundesweiten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, insbesondere an den Empfehlungen für queere Geflüchtete, und welche dieser Standards wurden bereits umgesetzt beziehungsweise sollen künftig umgesetzt werden?
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Erkennt die Staatsregierung den Bedarf an sicheren Unterbringungen für vulnerable Geflüchtete in allen Landkreisen an und wirkt sie im Rahmen des Aktionsplan auf die Einrichtung entsprechender Unterkünfte hin?
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Welche Schritte plant die Staatsregierung zum Ausbau und zur dauerhaften Finanzierung spezialisierter Beratungs- und Schutzangebote für queere Geflüchtete und bis wann sollen die im Aktionsplan angekündigten Prüfungen abgeschlossen sein?
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Wie sollen die psychosoziale Unterstützung queerer Geflüchteter sowie die Qualifizierung von Gewaltschutzkoordinator*innen und Mitarbeitenden in Unterkünften weiterentwickelt werden? Wird die Staatsregierung ein verbindliches Monitoring entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen sicherstellen, um Schulungsbedarfe besser steuern zu können? Wenn nein, warum nicht?
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Inwiefern sind die vom StMAS geförderten queeren Beratungsstellen für Beratungsbedarfe von queeren Geflüchteten im jeweiligen Regierungsbezirk zuständig und qualifiziert?
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Welche konkreten Maßnahmen plant die Bayerische Staatsregierung, um den Schutz, die Sicherheit und die Selbstbestimmung queerer Menschen im Justizvollzug über die bereits bestehende Einzelfallprüfung hinaus dauerhaft zu verbessern?
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Nach welchen verbindlichen Kriterien wird künftig entschieden, welche Unterbringungsform für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Gefangene gewählt wird, und wie wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der betroffenen Personen tatsächlich berücksichtigt werden?
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Welche verbindlichen Standards gelten für die medizinische Versorgung queerer Gefangener – insbesondere im Hinblick auf geschlechtsangleichende Behandlungen, psychologische Unterstützung und den Zugang zu spezialisierten Fachärzt*innen – und sieht die Staatsregierung hier weiteren Handlungsbedarf?
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Wie häufig finden Aus- und Fortbildungen zu queeren Lebensrealitäten im Justizvollzug künftig statt, welche Inhalte werden vermittelt und wie wird ihre Wirksamkeit überprüft? Welche Rolle sollen externe queere Fachorganisationen künftig dauerhaft bei der Aus- und Fortbildung sowie bei der Weiterentwicklung der Vollzugspraxis übernehmen?
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Werden Erfahrungen queerer Gefangener systematisch erfasst und ausgewertet, um bestehende Schutzmaßnahmen weiterzuentwickeln?
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Wie bewertet die Staatsregierung die Forderung nach gesetzlichen Regelungen zur besseren Anonymisierung persönlicher Daten in Gerichtsverfahren zum Schutz von Betroffenen queerfeindlicher Gewalt?
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Welche Maßnahmen sind vorgesehen, damit sämtliche Opferberatungsstellen und Opferbeauftragten künftig verpflichtend zu queeren Lebensrealitäten qualifiziert werden?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um Mitarbeitende weiterer öffentlicher Sicherheitsdienste – beispielsweise in Rettungsdiensten, dem öffentlichen Personennahverkehr, Obdachlosenunterkünften oder Geflüchtetenunterkünften – verbindlich zu queeren Themen zu sensibilisieren?
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Sieht die Staatsregierung Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung oder anderweitige Schutzmaßnahmen zur Absicherung queerer Veranstaltungen, speziell von Prides / Christopher-Street-Days (CSDs)?
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Plant die Staatsregierung ein jährlich stattfindendes Fachgespräch zur Analyse der Sicherheitslage und der Lebenssituation queerer Menschen in Bayern und wie sollen Community, Wissenschaft und Fachverbände daran beteiligt werden?
Kunst und Kultur:
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um queere Kunst- und Kulturprojekte dauerhaft zu fördern und ihre Sichtbarkeit in Bayern zu stärken?
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Plant die Staatsregierung, queere Perspektiven verbindlich in die staatliche Kulturförderung einzubeziehen und entsprechende Förderkriterien zu entwickeln?
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Ist geplant, die Ausstellung „Gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945“ auch an weiteren Standorten in Bayern zu zeigen oder vergleichbare Projekte zur queeren Erinnerungskultur dauerhaft zu fördern? Wer ist dafür zuständig?
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Wie möchte die Staatsregierung Gedenkstätten, Museen, Archive und andere kulturelle Einrichtungen dabei unterstützen, queere Geschichte und Lebensrealitäten bayernweit sichtbarer zu machen?
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Zu welchem Ergebnis ist die im Aktionsplan angekündigte Prüfung einer stärkeren Berücksichtigung queerer Verfolgungsgeschichte im Workshop „Zwischen Hilfe und Mord: Medizin und Pflege im Nationalsozialismus“ des Lern- und Erinnerungsorts „Dokumentation Obersalzberg“ des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin gekommen und welche konkreten Änderungen sind vorgesehen? Wie überprüft die Staatsregierung das Ergebnis?
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Wie soll das Thema Queerfeindlichkeit dauerhaft in der Bildungsarbeit des Max Mannheimer Studienzentrums verankert werden und sind weitere Kooperationen mit Einrichtungen der historisch-politischen Bildung geplant?
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Im zivilgesellschaftlichen Maßnahmenkatalog von 2023 sowie im Beteiligungsverfahren wurde die Einrichtung bzw. dauerhafte staatliche Förderung eines bayernweiten queeren Archivs oder Bewegungsarchivs gefordert. Aus welchen Gründen wurde diese Maßnahme nicht in den Aktionsplan aufgenommen und plant die Staatsregierung die Erforschung, Dokumentation und Archivierung queerer Geschichte in Bayern dauerhaft zu fördern?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um eine diskriminierungsfreie und vielfältige Darstellung queerer Menschen in den öffentlich-rechtlichen Medien Bayerns zu fördern?
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Welche weiteren Maßnahmen plant die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit über die angekündigte Artikelreihe hinaus, um Wissen über queere Lebensrealitäten dauerhaft in der politischen Bildungsarbeit zu verankern? Ist geplant, queere Communities bei Themenwahl und Umsetzung der Artikelreihe miteinzubeziehen?
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Welche weiteren Maßnahmen plant die Staatsregierung gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, um queerfeindlicher Hassrede im Internet nachhaltig entgegenzuwirken und Betroffene zu unterstützen?
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Plant die Staatsregierung, sich für eine stärkere Berücksichtigung queerer Perspektiven in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienaufsicht einzusetzen?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um Hass, Desinformation und queerfeindlichen Narrativen im öffentlichen Diskurs entgegenzuwirken?
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Plant die Staatsregierung eine landesweite Informations- und Aufklärungskampagnen zu sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt, insbesondere um die gesellschaftliche Sichtbarkeit queerer Menschen auch außerhalb der Ballungsräume Bayerns zu stärken?
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Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um queere Kulturveranstaltungen, Gedenkveranstaltungen und Community-Projekte langfristig abzusichern und ihre Durchführung insbesondere im ländlichen Raum zu unterstützen?
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Wie möchte die Staatsregierung sicherstellen, dass queere Communities künftig stärker in die Entwicklung kultureller Programme und Projekte einbezogen werden?
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Wie sollen die konkreten Ergebnisse, die aus dem Fachtag „Digitale Medien und junge LSBTIAQ*“ hervorgehen, anschließend umgesetzt werden und wie soll sichergestellt werden, dass die erarbeiteten Handlungsempfehlungen dauerhaft in die Kinder- und Jugendarbeit einfließen?
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Welche konkreten Maßnahmen umfasst die angekündigte Öffentlichkeitsarbeit des StMAS zu queeren Lebensrealitäten, welche Zielgruppen sollen erreicht werden und wie wird sichergestellt, dass nicht nur staatlich-finanzierte Akteur*innen in den Veröffentlichungen zu Wort kommen?
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Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass queere Menschen als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft in der Öffentlichkeitsarbeit aller Staatsministerien mitgedacht und einbezogen werden?
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Der Aktionsplan betont die Bedeutung von Sensibilisierung, Sichtbarkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz queerer Menschen. Wie bewertet die Staatsregierung vor diesem Hintergrund die Auswirkungen der geltenden Vorgaben zur amtlichen Rechtschreibung auf die Sichtbarkeit und wertschätzende Ansprache queerer Menschen in der Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Behörden?
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Wie häufig sollen die angekündigten Infoletter des StMAS erscheinen, welche Zielgruppen sollen sie erreichen und wie soll ihre Wirksamkeit evaluiert werden? Ist es vorgesehen, die eingerichtete Lenkungsgruppe zum Aktionsplan an der inhaltlichen Ausgestaltung zu beteiligen?
Lebensstufen und Lebenslagen:
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Lebenssituation queerer Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener nachhaltig zu verbessern und Diskriminierung in allen Lebensbereichen wirksam vorzubeugen?
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Welche konkreten Maßnahmen sind, abseits der regulären Arbeit des Bayerischen Jugendrings und seiner Gliederungen, vorgesehen, um queere Kinder und Jugendliche flächendeckend durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen?
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Nach welchen Kriterien wird der Erfolg des wichtigen Projekts „QueerStart" beurteilt und eine Entscheidung über die Verstetigung des Projekts getroffen?
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Aus welchen Gründen enthält der Aktionsplan keine eigenständigen Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Regenbogenfamilien, obwohl hierzu im Beteiligungsverfahren und im Maßnahmenkatalog zahlreiche Vorschläge eingebracht wurden?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um Regenbogenfamilien in Bayern künftig besser zu unterstützen und bestehende Benachteiligungen in Behörden, Bildungseinrichtungen, Familienberatung und im Gesundheitswesen abzubauen?
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Wie soll sichergestellt werden, dass Familienzentren, Jugendämter sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote die Lebensrealitäten von Regenbogenfamilien künftig systematisch berücksichtigen?
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Wird die Bayerische Staatsregierung im Zuge des Aktionsplans alle staatlichen Formulare und Datenerfassungen so anpassen, dass Regenbogenfamilien und alle Familienformen in Bayern diskriminierungsfrei angesprochen und abgebildet werden können?
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Welche spezifischen Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Verbesserung der Lebenssituation von trans*, inter* und nicht-binären Menschen, nachdem hierzu im Aktionsplan – abgesehen von einzelnen Aspekten im Justizvollzug – keine eigenständigen Maßnahmen vorgesehen sind?
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Welche Maßnahmen sollen dazu beitragen, Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität in Behörden und öffentlichen Einrichtungen wirksam abzubauen?
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Wird die Bayerische Staatsregierung im Zuge des Aktionsplans alle staatlichen Formulare und Datenerfassungen so anpassen, dass nicht-binäre Menschen bzw. Menschen mit dem Geschlechtseintrag “divers” oder ohne Geschlechtseintrag diskriminierungsfrei angesprochen und abgebildet werden können?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Lebenssituation älterer queerer Menschen nachhaltig zu verbessern und ihre Teilhabe in den Bereichen Wohnen, Pflege, Beratung und gesellschaftliches Leben zu stärken?
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Wie sollen Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Einrichtungen der Altenhilfe künftig für die Bedürfnisse älterer queerer Menschen sensibilisiert und qualifiziert werden?
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Der Aktionsplan verweist auf ein einzelnes Projekt von Fliederlich e.V. zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit queerer Menschen. Inwiefern ist die Staatsregierung finanziell an diesem Projekt beteiligt? Welche landesweiten Maßnahmen plant die Staatsregierung darüber hinaus, um Wohnungslosigkeit queerer Menschen in ganz Bayern vorzubeugen und bestehende Unterstützungsangebote auszubauen bzw. queersensibel zu gestalten?
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Wie soll die Zusammenarbeit zwischen Wohnungslosenhilfe, Regelstrukturen und queeren Beratungsangeboten bayernweit gestärkt werden und welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgesehen?
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Aus welchen Gründen enthält der Aktionsplan keine eigenständigen Maßnahmen zu den Themen intersektionaler Diskriminierung, obwohl dieses Thema im Beteiligungsverfahren und im zivilgesellschaftlichen Maßnahmenkatalog von 2023 ausdrücklich benannt wurden?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die besonderen Lebenslagen queerer Menschen zu berücksichtigen, die zusätzlich von Rassismus betroffen sind?
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Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Teilhabe und den Schutz queerer Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu verbessern und bestehende Barrieren in Beratung, Gesundheitsversorgung und gesellschaftlicher Teilhabe abzubauen?
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Inwiefern achtet die Bayerische Staatsregierung auf die barrierefreie Zugänglichkeit der vom StMAS geförderten queeren Anlaufstellen?
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Wie möchte die Staatsregierung die Lebenssituation queerer Menschen verbessern, die von Armut, sozialer Ausgrenzung oder prekären Lebensverhältnissen betroffen sind?
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Wie berücksichtigt die Staatsregierung die besonderen Lebenslagen queerer Menschen mit Pflegebedarf oder von queeren pflegenden Angehörigen?
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Wie werden die besonderen Bedarfe queerer Menschen berücksichtigt, die aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung Diskriminierung erfahren oder sich in religiösen Gemeinschaften für Akzeptanz und Vielfalt einsetzen?
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Aus welchen Gründen enthält der Bayerische Aktionsplan Queer keine eigenständigen künftigen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung queerfeindlicher Diskriminierung und Gewalt in Kirchen und Glaubensgemeinschaften? Sind Maßnahmen geplant?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um queer-inklusive Angebote, Selbstvertretungen und Unterstützungsstrukturen innerhalb von Kirchen und Glaubensgemeinschaften künftig zu stärken?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Förderung diskriminierungsfreier Sportvereine und Sportverbände sowie zur Prävention queerfeindlicher Diskriminierung im bayerischen Sport?
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Aus welchen Gründen beschränkt sich der Aktionsplan im Bereich Arbeitswelt überwiegend auf unverbindliche Empfehlungen, obwohl im Beteiligungsverfahren zahlreiche konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen queerer Menschen vorgeschlagen wurden?
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Welche konkreten Ziele verfolgt die Staatsregierung im Bereich Arbeitswelt bis zum Ende der Legislaturperiode und anhand welcher Indikatoren soll überprüft werden, ob sich die Situation queerer Beschäftigter tatsächlich verbessert hat?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den Freistaat Bayern selbst zu einem queerfreundlichen Arbeitgeber weiterzuentwickeln und welche konkreten Schritte sind hierzu in den staatlichen Behörden und Einrichtungen vorgesehen?
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Plant die Staatsregierung, Diversity-Management, Diversity-Monitoring und verbindliche Ansprechstrukturen für queere Beschäftigte im öffentlichen Dienst einzuführen oder weiterzuentwickeln? Falls nein, warum nicht?
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Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung diskriminierungsfreier und queerfreundlicher Arbeitsbedingungen zu unterstützen?
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Der Aktionsplan enthält umfangreiche Empfehlungen für Arbeitgeber. Welche dieser Empfehlungen möchte die Staatsregierung selbst aktiv fördern, begleiten oder evaluieren und welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung?
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Welche konkreten Aufgaben übernimmt “PROUT AT WORK” im Rahmen des Aktionsplans über die Veröffentlichung einer Informationsplattform hinaus und welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung?
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Plant die Staatsregierung die Einführung eines landesweiten Zertifizierungs- oder Auszeichnungssystems für queerfreundliche Arbeitgeber oder vergleichbare Instrumente zur Anerkennung guter Praxis?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um Unternehmen bei der Einrichtung unabhängiger Beschwerde- und Vertrauensstrukturen für von Diskriminierung betroffene Beschäftigte zu unterstützen?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Förderung inklusiver Personalprozesse, insbesondere im Hinblick auf diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren, geschlechterinklusive Formulare sowie den Umgang mit Transitionen im Arbeitsleben?
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Plant die Staatsregierung regelmäßig Daten zu Diskriminierungserfahrungen queerer Beschäftigter in Bayern zu erheben oder wissenschaftlich untersuchen zu lassen, um die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen bewerten zu können?
Medizin und Gesundheit:
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Aus welchen Gründen enthält der Aktionsplan keine Gesamtstrategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung queerer Menschen, obwohl hierzu im Beteiligungsverfahren zahlreiche Forderungen formuliert wurden?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den gleichberechtigten Zugang queerer Menschen zu einer diskriminierungsfreien gesundheitlichen Versorgung in ganz Bayern sicherzustellen?
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Wie möchte die Staatsregierung bestehende Versorgungsunterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen abbauen?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt verbindlich in die Ausbildung von Ärzt*innen Psychotherapeut*innen, Pflegekräften, Hebammen sowie weiteren Gesundheitsberufen zu integrieren?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung queerer Menschen, insbesondere angesichts erhöhter Belastungen durch Diskriminierung, Gewalt und Minderheitenstress?
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Wie werden die besonderen Lebenslagen queerer Menschen im Rahmen der Initiative „Bayern gemeinsam gegen Einsamkeit" konkret berücksichtigt und welche zusätzlichen Maßnahmen sind hierfür vorgesehen?
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Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung im Bereich der Suizidprävention und Postvention im Kontext queerer Betroffener und ihrer Angehörigen?
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Der Aktionsplan sieht Fortbildungsangebote für die Krisendienste Bayern vor. Welche konkreten Inhalte sollen vermittelt werden, wie häufig finden diese Fortbildungen statt und wie wird ihre Wirksamkeit überprüft?
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Wie soll sichergestellt werden, dass queere Menschen in psychischen Krisen bayernweit auf diskriminierungssensible Unterstützung zugreifen können?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, nachdem der Aktionsplan hierzu keine eigenständigen Maßnahmen enthält?
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Wie möchte die Staatsregierung den Zugang zu geschlechtsangleichenden Behandlungen sowie zu qualifizierter Beratung und Begleitung verbessern?
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Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Versorgung intergeschlechtlicher Menschen zu stärken und ihre besonderen Bedarfe im Gesundheitswesen systematisch zu berücksichtigen?
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Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Hospize dauerhaft für die Bedürfnisse queerer Menschen zu sensibilisieren? Wie sollen queere Menschen im Pflegebereich besser vor Diskriminierung geschützt werden?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Verbesserung der Datenlage über die gesundheitliche Situation queerer Menschen in Bayern?
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Ist vorgesehen, wissenschaftliche Forschung zu den gesundheitlichen Lebenslagen queerer Menschen gezielt zu fördern?
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Welche konkreten Aufgaben übernimmt der Landesgesundheitsrat im Rahmen des Aktionsplans und welche Ergebnisse werden von seiner Beteiligung erwartet?
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Welche konkreten Maßnahmen werden auf Grundlage des Masterplans Prävention umgesetzt, um die besonderen gesundheitlichen Bedarfe von LSBTIAQ* sichtbar zu berücksichtigen, insbesondere im Bereich der psychischen und sexuellen Gesundheit? Und wie wird die LSBTIAQ*-Community in die Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen einbezogen?
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Wie soll sichergestellt werden, dass Präventionsangebote insbesondere auch queere Kinder, Jugendliche und ältere Menschen erreichen?
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Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die HIV- und STI-Prävention unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe queerer Menschen langfristig zu stärken und bestehende Präventionsangebote auszubauen?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den Zugang queerer Menschen zu reproduktionsmedizinischer Beratung und Kinderwunschbehandlungen zu verbessern?
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Mehrere Bundesländer haben ihre Landesförderung für Kinderwunschbehandlungen bereits für queere Paare geöffnet. Plant die Staatsregierung, die Förderrichtlinie für Kinderwunschbehandlungen anzupassen, sodass künftig bislang ausgeschlossene Familienkonstellationen gleichberechtigt gefördert werden? Falls nein, aus welchen Gründen?
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Wie möchte die Staatsregierung sicherstellen, dass Hebammen sowie Einrichtungen der Geburtshilfe queere Familien diskriminierungssensibel begleiten können?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um Konversionsmaßnahmen und vergleichbare Angebote zur Veränderung der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität in Bayern wirksam zu verhindern?
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Plant die Staatsregierung, queere Lebenslagen künftig systematisch in die Gesundheitsberichterstattung des Freistaats Bayern aufzunehmen?
Struktur und Partizipation:
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Nach welchen Kriterien sollen künftig queere Organisationen und Selbstvertretungen in queerpolitische Entscheidungsprozesse der Staatsregierung einbezogen werden?
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Nach welchen fachlichen Kriterien wurden die Fördersäulen, Fördergegenstände und Fördervoraussetzungen des “LSBTIQ-Förderrahmens” festgelegt und auf welche wissenschaftlichen oder fachlichen Grundlagen stützen sich diese Vorgaben?
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Aus welchen Gründen wurden queere Fachorganisationen bei der Erarbeitung des “LSBTIQ-Förderrahmens” des StMAS nicht beteiligt und ist vorgesehen, sie bei künftigen Änderungen verbindlich einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht?
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Wie grenzt die Staatsregierung fachliche Information, Präventionsarbeit und Aufklärung zu den Lebensrealitäten queerer Menschen von politischer Meinungsbildung oder Interessenvertretung im Sinne des Förderrahmens ab?
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Welche Themen dürfen nach Auffassung der Staatsregierung im Rahmen der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit der geförderten Projekte behandelt werden und welche Themen sind ausdrücklich nicht vom Förderzweck umfasst? Bitte erläutern Sie die jeweiligen Kriterien.
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Welche fachlichen Mindeststandards gelten für die geförderten Beratungsstellen des “LSBTIQ-Netzwerks” hinsichtlich Beratung, Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Qualität der Angebote und wie wird deren Einhaltung sichergestellt?
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Gibt es Personengruppen oder Beratungsanliegen, für die nach Auffassung der Staatsregierung keine Beratung im Rahmen des “LSBTIQ-Netzwerks” erfolgen soll? Falls ja, welche und aus welchen Gründen?
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Nach welchen Kriterien werden die fachlichen Schwerpunkte der einzelnen Beratungsstellen festgelegt und wie stellt die Staatsregierung sicher, dass queere Menschen unabhängig von ihrem Wohnort einen gleichwertigen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten erhalten?
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Aus welchen Gründen enthält der Förderrahmen detaillierte Vorgaben zur Beratung minderjähriger trans* und intergeschlechtlicher Menschen sowie zur verpflichtenden Einbeziehung von Erziehungsberatungsstellen (auch bei Fragestellungen abseits des SBGG) - während für andere besonders vulnerable Personengruppen innerhalb von LSBTIAQ*-Communities – etwa queere Jugendliche allgemein, queere Geflüchtete, queere Menschen mit Behinderungen oder von Gewalt betroffene Personen – keine vergleichbaren Vorgaben vorgesehen sind?
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Plant die Staatsregierung eine Evaluation des “LSBTIQ-Förderrahmens” gemeinsam mit den geförderten Trägern und falls ja, bis wann soll diese erfolgen? Falls nein, warum nicht?
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Warum sieht der Aktionsplan keine langfristige strukturelle Absicherung der landesweiten Projekte “Strong!”, “Queeres Netzwerk Bayern” sowie “LSBTI-Fortbildungen Bayern” vor, obwohl diese bereits seit 2021 bayernweit und langfristige Aufgaben übernehmen?
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Welche Voraussetzungen müssen bestehende, landesweite queere Projekte aus Sicht der Staatsregierung erfüllen, um dauerhaft institutionell gefördert oder verstetigt zu werden?
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Plant die Staatsregierung, die personelle und finanzielle Ausstattung der bestehenden bayernweiten Projekte auszubauen? Falls nein, weshalb?
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Wie sieht die Ausgestaltung bzw. Umsetzung der geplanten Außenstelle von Strong! konkret aus? Sind dafür zusätzliche personelle und finanzielle Mittel vorgesehen?
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Plant die Staatsregierung, die personelle und finanzielle Ausstattung der anderen bestehenden queeren Beratungsstellen entsprechend des steigenden Beratungsbedarfs auszubauen? Falls nein, weshalb?
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Welche langfristige Strategie verfolgt die Staatsregierung zum Ausbau queerer Infrastruktur in Bayern über Beratungsstellen hinaus, insbesondere in den Bereichen Bildung, Vernetzung, Gewaltprävention, Community-Arbeit und Ehrenamt?
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Welche konkreten Ziele verfolgt die Veranstaltungsreihe des Bayerischen Bündnisses für Toleranz im Rahmen des Aktionsplans Queer? Werden die Ergebnisse der Veranstaltungen zentral dokumentiert und veröffentlicht und welche konkreten Maßnahmen oder weiteren Umsetzungsschritte sollen aus den dort gewonnenen Erkenntnissen folgen?
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Welche finanziellen Mittel stehen für die Förderung kommunaler Strategien und Aktionspläne insgesamt zur Verfügung? Für welchen Zeitraum ist die Förderung kommunaler Strategien vorgesehen und welche Möglichkeiten einer Verstetigung bestehen nach Ablauf der Förderung? Plant die Staatsregierung, Kommunen bei der Entwicklung eigener kommunaler Aktionspläne oder Strategien gegen Queerfeindlichkeit fachlich und finanziell dauerhaft zu unterstützen?
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Nach welchen Kriterien können kreisfreie Städte eine Förderung im Rahmen des Aktionsplans Queer beantragen und wie läuft das Auswahlverfahren ab?
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Aus welchen Gründen wurde die Stadt Augsburg als Projektträger ausgewählt? Bedeutet die Förderung der Stadt Augsburg in 2026, dass lediglich ein kommunales Modellprojekt pro Jahr bzw. Doppelhaushalt vorgesehen ist, oder sollen weitere Städte während der Laufzeit des Aktionsplans gefördert werden?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die internationale Menschenrechtsarbeit für LSBTIAQ* – etwa im Rahmen von Kooperationen mit Menschenrechtsorganisationen – zu stärken?
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Aus welchen Gründen verzichtet die Staatsregierung auf die Einrichtung einer ressortübergreifenden Koordinierungsstelle für LSBTIAQ*-Themen innerhalb der Staatsregierung, obwohl der zivilgesellschaftliche Maßnahmenkatalog von 2023 eine solche als zentrales Steuerungsinstrument vorgeschlagen hat? Welche Stelle übernimmt stattdessen dauerhaft die interministerielle Koordination, Steuerung und Weiterentwicklung der bayerischen Queerpolitik?
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Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um queere Vereine, Initiativen und ehrenamtliche Strukturen dauerhaft personell, finanziell und organisatorisch zu stärken, nachdem der Aktionsplan hierzu keine konkreten Maßnahmen enthält?
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Welche Ziele verfolgt der Empfang für Ehrenamtliche im Bereich LSBTIAQ* und welche konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung des queeren Ehrenamts sollen sich daraus ergeben?
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Wie möchte die Staatsregierung insbesondere kleine, ausschließlich ehrenamtlich getragene queere Initiativen beim Zugang zu Fördermitteln, bei Antragstellungen und beim Aufbau tragfähiger Strukturen unterstützen?
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Im zivilgesellschaftlichen Maßnahmenkatalog von 2023 wurde die Einrichtung eines Queeren Ehrenamtsfonds vorgeschlagen, um insbesondere kleine, ehrenamtlich getragene queere Initiativen bei Projekten, Veranstaltungen, Vernetzungsformaten und dem Aufbau nachhaltiger Strukturen möglichst unbürokratisch zu unterstützen. Aus welchen Gründen wurde diese Maßnahme nicht in den Aktionsplan aufgenommen und plant die Staatsregierung die Einrichtung eines solchen Förderfonds?